„Man verkauft Psychopharmaka, indem man psychische Krankheiten verkauft.”

Carl Elliot, Bioethiker, University of Minnesota



ADHS-Diagnose

ADHS bedeutet Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung. Diese so genannte Störung wird im Diagnosehandbuch der Psychiatrie - im Diagnostischen und Statistischen Manual Psychischer Störungen - beschrieben, die Hyperaktivitätsstörung ergibt sich aus einer Liste von insgesamt 9 Symptomen:

„Hyperaktivität:


a) zappelt häufig mit Händen oder Füßen oder rutscht auf dem Stuhl herum,
b) steht in der Klasse oder in anderen Situationen, in denen Sitzenbleiben
erwartet wird, häufig auf,
c) läuft häufig herum oder klettert exzessiv in Situationen, in denen dies
unpassend ist (bei Jugendlichen oder Erwachsenen kann dies auf ein
subjektives Unruhegefühl beschränkt bleiben),
d) hat häufig Schwierigkeiten, ruhig zu spielen oder sich mit
Freizeitaktivitäten ruhig zu beschäftigen,
e) ist häufig „auf Achse“ oder handelt oftmals, als wäre er/sie
„getrieben“,
f) redet häufig übermäßig viel;

Impulsivität:


g) platzt häufig mit den Antworten heraus, bevor die Frage zu Ende
gestellt ist,
h) kann nur schwer warten, bis er/sie an der Reihe ist,
i) unterbricht und stört andere häufig (platzt z.B. in Gespräche oder in
Spiele anderer hinein)."

Quelle: Saß, Henning u.a.: Diagnostische Kriterien des Diagnostischen und Statistischen Manuals Psychischer Störungen DSM-IV. Göttingen 1998, Seite 63.

Tauchen sechs oder mehr dieser insgesamt neun Symptome in einem Zeitraum
von 6 Monaten beständig auf, dann gilt dies als Krankheit mit dem Namen
ADHS. Diese Symptome müssen „... in einem mit dem Entwicklungsstand des
Kindes nicht zu vereinbarenden und unangemessenen Ausmaß vorhanden
gewesen“ (Ebd. S.63.) sein.

Das DSM erschien erstmals im Jahre 1952, heute wird mit der 4. Auflage gearbeitet, die abgekürzt mit DSM-IV bezeichnet wird.




Psychopharmaka-Verkäufe (Methylphenidat)

Erwerb von Methylphenidat durch Apotheken in Form von Fertigarzneimitteln


Quelle: BfArM, Bundesopiumstelle